Die Gemeinde Uetze erhält als eine von 49 Kommunen Unterstützung aus dem kommunalen Finanzausgleich. 104 Kommunen hatten eine solche Bedarfszuweisung beantragt.

„Alle staatlichen Ebenen befinden sich in einer schwierigen Haushaltslage. Die Kommunen haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Feuerwehr, Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltung erzeugen Kosten, die gedeckt werden müssen. Dafür genügen die eigenen Einnahmen beispielsweise aus Gewerbe- und Grundsteuer nicht aus. Deswegen erhält Uetze 1,815 Millionen Euro aus dem niedersächsischen kommunalen Finanzausgleich. Diese Summe ist sicherlich eine Erleichterung für den kommunalen Haushalt in Uetze. Dass Uetze hiervon profitiert, zeigt aber auch wie angespannt die Situation vor Ort ist“ so Thordies Hanisch, die für Uetze zuständige Landtagsabgeordnete (SPD).

Die Innenministerin Daniela Behrens erklärt, dass die Bedarfszuweisungen angesichts der angespannten Haushaltssituation der Kommunen so schnell wie möglich bewilligt und ausgezahlt werden sollen.

Das Geld, das beim niedersächsischen kommunalen Finanzausgleich verteilt wird, stammt zu einem großen Teil aus dem Landeshaushalt. Finanzstarke Kommunen steuern einen kleineren Teil dazu bei. Ziel ist es die unterschiedlichen Ausgangslagen der Kommunen in Niedersachsen anzugleichen. Im Jahr 2026 erhalten 49 Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 86,95 Mio. Euro. Im Vorjahr waren im Rahmen der Bedarfszuweisungen insgesamt rund 70 Millionen Euro an die Kommunen verteilt worden.

Die Höhe der einzelnen Zuweisungen liegt zwischen 85.000 Euro für das Nordseeheilbad Wangerooge und jeweils 5 Mio. Euro für die Städte Göttingen, Osnabrück, Salzgitter und Wilhelmshaven sowie die Landkreise Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden und Schaumburg.

Zum Hintergrund: 

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag besonders finanzschwachen und überdurchschnittlich hoch verschuldeten Kommunen gewährt, damit diese ihre Finanzkraft stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gemeinden und Städten meist um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen erhalten ausschließlich Kommunen, die ihre Bereitschaft, ihre Haushalte eigenständig zu konsolidieren, in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.