Die Gemeinde Uetze hat vielfältige Aufgaben zu bezahlen. Feuerwehr, Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltung erzeugen Kosten, die gedeckt werden müssen.

Gleichzeitig sind die Einnahmemöglichkeiten in der Gemeinde als Umland-Kommune in der Region Hannover weniger ergiebig. Zur Deckung der notwendigen Ausgaben reicht die eigene Steuerkraft nicht aus. Deswegen erhält die Kommune 4,65 Millionen Euro Bedarfszuweisungen aus dem niedersächsischen kommunalen Finanzausgleich. „Dieses Geld geht nur an Kommunen, die nachweisen können, dass sie alles tun, um ausgeglichen zu wirtschaften. Aber irgendwo hört jedes Sparen auf und Solidarität fängt an. Deswegen gibt es die Bedarfszuweisungen aus dem Finanzausgleich, der der jeweiligen Situation der einzelnen Kommunen Rechnung trägt.“

Das begeistert auch den Gemeindebürgermeister Florian Gahre: „Diese Entlastung ist gerade vor dem Hintergrund der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie, aber auch bei den finanziellen Belastungen durch die Unterbringung Geflüchteter, auf unseren Haushalt besonders wichtig. Wir können mit der Zuweisung Fehlbeträge decken, unsere Kassenliquidität stärken und bestenfalls sogar aufgelaufene Fehlbeträge zurückführen.“

Das Geld, das beim niedersächsischen kommunalen Finanzausgleich verteilt wird, stammt zum allergrößten Teil aus dem Landeshaushalt. Ganz besonders finanzstarke Kommunen steuern einen kleineren Teil dazu bei. Die Gesamtsumme wird auf drei Wegen an die Kommunen verteilt. Der Großteil sind Schlüsselzuweisungen. Hier erhalten Kommunen mit niedrigem Steueraufkommen mehr Geld als solche mit hohem. Ziel ist es, die unterschiedlichen Ausgangslagen der Kommunen in Niedersachsen anzugleichen. Der zweite Posten ist Geld für übertragende Aufgaben. Wenn Kommunen Aufgaben übernehmen, deren Verantwortung eigentlich beim Bundesland liegt, erhalten diese dafür einen Ausgleich. Der dritte Anteil sind die Bedarfszuweisungen, die an besonders finanzschwache Kommunen gehen, die es trotz eigener Anstrengungen nicht schaffen können, das nötige Geld für wichtige Aufgaben zu erwirtschaften.

Im Jahr 2022 erhalten die finanzschwächsten 25 kommunalen Einheiten Niedersachsens – Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden – insgesamt 60,35 Millionen Euro in Form von Bedarfszuweisungen.


Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben. Der weit überwiegende Anteil der Bedarfszuweisungen wird in diesem Jahr Kommunen gewährt, die auch bereits in den vergangenen Jahren auf Bedarfszuweisungen angewiesen waren.