Weniger Bürokratie beim Bauen: Mit intelligenten Speichern unser Stromnetz verbessern

Mit der Änderung der Niedersächsischen Bauordnung hat der Landtag in der letzten Woche einen echten Schritt in Richtung Entbürokratisierung gemacht: Zahlreiche kleinere Bauvorhaben dürfen künftig ohne Antrag, Genehmigung oder Bescheid errichtet werden. Das allgemeine Baurecht – wie Abstände zu Nachbarn oder Höhe der Anlagen muss natürlich eingehalten werden.
„Das Problem bei erfolgreicher Entbürokratisierung ist, dass man das in vielen Fällen gar nicht merkt und unsere Arbeit dann auch nicht spürbar ist.“ erklärt Thordies Hanisch, Landtagsabgeordnete für Lehrte, Burgdorf und Uetze, Mitglied im SPD-Fraktionsvorstand. „Diejenigen, die sich in der Vergangenheit noch mit aufwendigen Genehmigungsverfahren herumschlagen mussten, haben es meist bereits hinter sich. Und die, die heute neu bauen, wissen in der Regel nicht, wie kompliziert es früher einmal war.“
Die Überarbeitung der sogenannten „verfahrensfreien Baumaßnahmen“ im Anhang der Bauordnung entlastet nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern spart auch Zeit und Personal in den Genehmigungsbehörden und bei Fachkräften. „Das ist Bürokratieabbau, der ganz konkret wirkt – bei der Fachkräfteentlastung, bei Bauämtern und im Alltag der Menschen“, so Hanisch.
Zu den künftig verfahrensfreien Maßnahmen gehören unter anderem:
- Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume bis 75 m³ (z. B. Gartenschuppen vorher 40 m³)
- Terrassenüberdachungen bis 40 m² (vorher 30 m²)
- Wintergärten bis 30 m² und 5 m Höhe
- Dachgauben und Dacheinschnitte (z. B. Remisen)
- Verkaufsstände zur Selbstbedienung bis 10 m³
- Neue Dächer bei gleichbleibenden Abmessungen
- Balkonverglasungen und -überdachungen bis 30 m²
- Ersatz von Balkonen durch aufgeständerte Lösungen
- Flutlichtanlagen bis 10 m Höhe und Ballfangzäune an Spielplätzen
- Bus- und Bahnhaltestellen jeder Größe (bisher bis 20 m²)
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- Anhebung von Dächern zur Energiegewinnung
- Mikro-Windenergieanlagen bis 3 m Höhe auf Gebäuden
- Windkraftanlagen bis 15 m in Gewerbegebieten, bis 10 m in anderen Bereichen – mit Ausnahmen für Wohn- und Schutzgebiete
Hanisch betont, dass viele der Änderungen durch den direkten Austausch mit Architektinnen und Architekten, Fachbehörden sowie Bürgerinnen und Bürgern angeregt wurden: „Solche Gespräche sind für meine politische Arbeit essenziell. Die vielen Rückmeldungen aus der Praxis haben uns gezeigt, wo Regelungen im Alltag fehlen, zu viel sind oder es Verbesserungspotenzial gibt. Das zeigt, dass politische Beteiligung einen Unterschied machen kann.“
Die Liste orientiert sich auch an Regelungen aus anderen Bundesländern – Niedersachsen hat nun die die meisten verfahrensfreien Bauvorhaben aller Bundesländer und schafft damit spürbare Erleichterungen.
Das allgemeine öffentliche Baurecht muss auch weiterhin eingehalten werden – die neue Freiheit entbindet also nicht von geltenden Vorschriften, etwa zum Brandschutz, zu Höhen und Abständen oder zum Denkmalschutz. „Aber der Weg zu einem Gartenschuppen oder einer Terrassenüberdachung ist nun deutlich einfacher – und das ist ein Gewinn für alle“, so Hanisch.