Über 1,2 Millionen Euro auch für Burgdorf und Uetze aus der Landesförderung für den Brandschutz
Die SPD-geführte Landesregierung unterstützt 30 besonders finanzschwache Kommunen in Niedersachsen mit insgesamt rund 18,6 Millionen Euro aus dem Bedarfszuweisungsfonds. Von dieser Förderung profitieren auch die Stadt Burgdorf und die Gemeinde Uetze.
„Das sind gute Nachrichten für Burgdorf und Uetze und die Menschen vor Ort. Mit der Unterstützung der Anschaffung eines Tanklöschfahrzeugs für Burgdorf in Höhe von 320.000 Euro sowie die Förderung der Erneuerung und Erweiterung der Sireneninfrastruktur für die Gemeinde Uetze in Höhe von 900.000 Euro wird der abwehrende Brandschutz vor Ort direkt unterstützt.“, erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Thordies Hanisch und weiter: „Unsere Feuerwehren leisten tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung. Gleichzeitig ist der Investitionsbedarf der Kommunen im Brandschutz weiterhin hoch. Gerade angesichts steigender Kosten und knapper Kassen ist diese gezielte Unterstützung wichtig. Mit der Förderung können dringend notwendige Investitionen schneller umgesetzt werden, die die Einsatzfähigkeit nachhaltig stärken.“
Die Bedarfszuweisungen dienen der Unterstützung notwendiger kommunaler Investitionen im Brandschutz. Gefördert werden unter anderem der Neubau, die Erweiterung und Sanierung von Feuerwehrhäusern sowie die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung und Dienst- und Schutzkleidung. Die Förderquote beträgt in der Regel rund 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei größeren Projekten sind Zuschüsse von bis zu 1,6 Millionen Euro möglich.
Die SPD-Abgeordnete ergänzt: „Es ist richtig und wichtig, dass das Land auch 2026 an der gezielten Unterstützung finanzschwacher Kommunen festhält. So stellen wir sicher, dass notwendige Investitionen nicht an engen Haushaltslagen scheitern – auch hier bei uns in Burgdorf und Uetze.“
Hintergrund:
Bedarfszuweisungen sind ein Instrument des kommunalen Finanzausgleichs nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz (NFAG). Sie werden besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft nachgewiesen haben, um ihre Finanzkraft zu stärken und wichtige Pflichtaufgaben erfüllen zu können.